Elternverein- Grundsätzliche Infos
Wer?
Wo?
Elternvereine können an allen Schulen gegründet werden.
Was?
Der Elternverein ist die älteste Form der Mitbestimmung von Eltern an der Schule. Er dient zur Diskussion über schulische Fragen und Probleme. Die Elternvereine haben ein Recht auf Anhörung. Sie können sowohl den Klassenlehrern , als auch der Schulleitung Vorschläge, Wünsche und Beschwerden vortragen. Auch für die Wahl von Klassenelternvertretern kann der Elternverein Vorschläge einbringen. Er ist auch im Schulausschuss vertreten. Der Elternverein ist autonom, d.h. die Eltern sind im Elternverein unter sich und agieren ohne Einfluss der Direktion und der Lehrer.
Wann?
Der Vorstand des Elternvereines (Obmann/frau, Schriftführer, Kassier und Rechnungsprüfer) wird einmal im Jahr im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Elternvereines gewählt.
(Text: Josef Bauer)
Seite zuletzt geändert am: 24.09.2011, 14:32 von Marianne Nagl
