Elternverein- Grundsätzliche Infos

Wer?

Alle Eltern von Schülerinnen und Schülern sind Mitglieder( freiwillig). Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages (€ 7,--) entsteht ein zusätzliches Budget, welches für die Unterstützung der Kinder eingesetzt wird. Je mehr Eltern Mitglieder sind, um so größer ist auch das vorhandene Budget. Ob bei Schulveranstaltungen, Ausflügen oder für Computerankauf. Vieles wäre ohne diese Zusatzmittel nicht möglich.

Wo?

Elternvereine können an allen Schulen gegründet werden.

Was?

Der Elternverein ist die älteste Form der Mitbestimmung von Eltern an der Schule. Er dient zur Diskussion über schulische Fragen und Probleme. Die Elternvereine haben ein Recht auf Anhörung. Sie können sowohl den Klassenlehrern , als auch der Schulleitung Vorschläge, Wünsche und Beschwerden vortragen. Auch für die Wahl von Klassenelternvertretern kann der Elternverein Vorschläge einbringen. Er ist auch im Schulausschuss vertreten. Der Elternverein ist autonom, d.h. die Eltern sind im Elternverein unter sich und agieren ohne Einfluss der Direktion und der Lehrer.

Wann?

Der Vorstand des Elternvereines (Obmann/frau, Schriftführer, Kassier und Rechnungsprüfer) wird einmal im Jahr im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Elternvereines gewählt.

 

 

(Text: Josef Bauer)

 


 

 


Seite zuletzt geändert am: 24.09.2011, 14:32 von Marianne Nagl